Teilnehmer: 13 von 14 Mitgliedern des gewählten Ratsgremiums; Sitzungsleitung: Bürgermeister Walter Laub
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2025
Grunderwerb
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Grundstück mit 1.760 Quadratmetern Fläche und ein weiteres mit einer Fläche von 2.577 Quadratmetern zu einem festgelegten Quadratmeterpreis zu erwerben. Bürgermeister Laub wurde vom Gemeinderat ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entsprechende Verträge abzuschließen.
Vollstreckungs- und Beitreibungs-Fälle der Gemeinde
Der Gemeinderat stimmte einer befristeten Niederschlagung von Forderungen aus einem laufenden Insolvenzverfahren zu. Der Gemeinderat stimmte einer unbefristeten Niederschlagung nach Beendigung der Insolvenzverfahren zu. Der Gemeinderat stimmte einer beantragten Ratenzahlung zu. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Einführung eines Frauennachttaxis
In Kooperation mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG) soll das in Freiburg erfolgreiche Frauennachttaxi künftig auch nach Umkirch fahren. Die Informationen zum Angebot und zu den Kosten trug im Ratsgremium Maximilian Grasser, stellvertretender Leiter des Unternehmensbereich Angebot und Betrieb der Freiburger Verkehrs AG vor. Das Vorhaben steht noch unter Haushaltsvorbehalt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat die UBU-Fraktion einen Antrag zur Einrichtung eines Frauennachttaxis gestellt. Der Antrag wurde wie folgt begründet: „Die polizeiliche Statistik
des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2022 beweist: 58 Prozent aller Frauen meiden bei Dunkelheit den öffentlichen Nahverkehr und bestimmte Plätze und Parks. Das Frauennachttaxi soll allen in Umkirch wohnhaften Frauen von 14 Jahren an die Möglichkeit bieten, nachts unabhängig vom öffentlichen Nahverkehr sicher nach Hause zu kommen. Die Beförderung soll zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr gewährleistet sein. Eine Beförderung ist ausschließlich innerhalb des Stadtgebiets von Freiburg nach Umkirch zulässig. Das Ziel muss zudem zwingend eine Wohnadresse in Umkirch sein. Die Taxifahrer/innen müssen nach Ankunft so lange warten, bis die beförderte Person das Haus oder die Wohnung sicher betreten hat. Es soll der Gewaltprävention und dem Schutz im öffentlichen Raum vor Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dienen. Laut Bundeslagebild haben geschlechtsspezifische gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023 um mehr als sechs Prozent zugenommen. Mehrere Stimmen aus der Bevölkerung befürworten den Einsatz des Frauenachttaxis“. Mehrheitlich hat der Gemeinderat daraufhin beschlossen, für das Vorhaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 12.000 Euro in den Haushalt 2025 einzustellen.
Aktuell gibt es Nachtbusse („Safer Traffic“) nach Umkirch, betrieben von den Firmen Tuniberg Express und VAG. Jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag fährt Tuniberg Express um 02:20 Uhr und 03:40 Uhr vom Zentralen Omnibus Bahnhof in Freiburg nach Umkirch. Die VAG bietet zusätzlich eine Fahrt um 04:40 Uhr an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 1.900 Euro im Jahr.
Das Frauennachttaxi soll künftig Frauen mit Wohnsitz in Umkirch die Möglichkeit bieten, nachts sicher und ohne Sorgen unterwegs zu sein. Es würde einen wesentlichen Beitrag zur Gewaltprävention leisten und das Sicherheitsgefühl sowie die Lebensqualität in der Gemeinde stärken. Frauen könnten sich in den Abendstunden freier und unbeschwerter bewegen, ohne auf unsichere Verkehrsmittel oder lange Fußwege angewiesen zu sein.
Basierend auf dem erfolgreichen Freiburger Modell könnte das Frauennachttaxi in Umkirch nach folgendem Konzept organisiert werden:
- Nutzungsberechtigte: Frauen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Umkirch (ohne männliche Begleitung).
- Betriebszeiten: Montag bis Sonntag von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr (analog zum Freiburger Modell).
- Beförderungsgebiet: Fahrten sind innerhalb der Umkircher Gemarkung sowie von Freiburg nach Umkirch möglich, dazu kommt die Begrenzung des Abfahrtsorts auf einen Innenstadt-Radius in Freiburg, um zu lange und kostenintensive Fahrten auszuschließen. Die zulässigen Abholorte liegen innerhalb des inneren Rings von Freiburg, bestehend aus Bismarckallee, Friedrichring, Schlossbergring und der angrenzenden B31A. Fahrten aus anderen umliegenden Gemeinden nach Umkirch sind analog dem Freiburger Modell ausgeschlossen, da das Hauptzielgebiet für Nutzerinnen das Stadtgebiet von Freiburg ist.
- Sicherheitsmaßnahmen: Das Fahrpersonal ist verpflichtet, bis zum sicheren Betreten der Wohnung oder des Hauses Sichtkontakt zu halten. Diese Regelung soll vertraglich abgesichert werden.
- Preisgestaltung: Der Festpreis für eine Fahrt soll 10 Euro betragen. Ein Ermäßigter Fahrpreis von 7 Euro gilt für Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende und Bürgergeldempfängerinnen, ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Nutzerinnen quittieren die Fahrt mit ihrer Unterschrift beim Fahrtantritt. Sammelfahrten sind möglich, wenn mehrere Nutzerinnen dasselbe Ziel oder nahe gelegene Zielpunkte in derselben Fahrtrichtung haben; der Preis bleibt unverändert.
Die Höhe des Eigenanteils sollte von der Gemeinde Umkirch bei Bedarf flexibel angepasst werden können.
Um eine langfristige und reibungslose Durchführung des Frauennachttaxis sicherzustellen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, das bewährte Freiburger Modell auch auf Umkirch anzuwenden. Die VAG würde die Organisation, einschließlich Buchung, Abrechnung, Abwicklung und Beschwerdemanagement übernehmen. Anfallende Taxikosten würde die VAG quartalsweise an die Gemeinde Umkirch weiterreichen und für die Gesamtkoordination des Angebots eine Aufwandspauschale erhalten, die ebenfalls quartalsweise abgerechnet wird. Durch die Anbindung an das bereits etablierte Freiburger Modell könnte das Frauennachttaxi zum 1. Januar 2026 starten.
Die Gemeindeverwaltung rechnet mit folgenden finanziellen Auswirkungen: etwa 15.000 Euro jährliche Gesamtkosten auf Basis der Freiburger Erfahrungswerte zuzüglich Verwaltungskostenpauschale der VAG von zehn Prozent der Jahreskosten.
Nach intensiver Beratung im Ratsgremium wurden die folgenden Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst:
Auf Antrag von GR Wangerin: Der Gemeinderat erhöht den vorgesehenen Festpreis von 10 auf 15 Euro für eine reguläre Fahrt und von 7 auf 10 Euro für eine ermäßigte Fahrt. Der Änderungsantrag erhielt 10 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen.
Auf Antrag von GR Bölter: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorgesehene Altersgrenze für die Benutzung des Frauennachttaxis von 14 auf 16 Jahre anzuheben. Später stimmte der Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen dem Antrag der UBU-Fraktion auf Einführung eines Frauennachttaxis in Kooperation mit der VAG zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Haushaltsvorbehalt zu. Bürgermeister Laub wurde ermächtigt, einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der VAG abzuschließen, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Gemeinsam mit den Gemeinden Bötzingen, March, Umkirch, Bahlingen, Eichstetten und Gottenheim erarbeitet die Firma Seite 6 Freitag, 21. November 2025 Umkirch badenovaNETZE ein modernes Konzept für die kommunale Wärmeplanung. Der Sachstand und die Zwischenergebnisse wurden im Ratsgremium durch den Projektleiter Philipp Lotte von der beauftragten Firma badenovaNETZE mit anschließender zustimmender Kenntnisnahme des Gemeinderats vorgestellt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Umsetzungsorientierter, strategischer Planungsprozess mit dem Ziel einer Klima-neutralen Wärmeversorgung der Kommunen bis spätestens zum Jahr 2040 herzustellen. Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Die Landesregierung gibt damit den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um die lokale Wärmewende gemeinsam mit lokalen Partnern, wie zum Beispiel den lokalen Energieversorgern, voranzutreiben. Die sechs Kommunen Bötzingen, March, Umkirch, Eichstetten, Bahlingen und Gottenheim haben beschlossen, die kommunale Wärmeplanung gemeinsam im Konvoi durchzuführen und dafür die Firma badenovaNETZE GmbH in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Smart Geomatics GmbH beauftragt.
Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung einer Strategie für eine Klima-neutrale Wärmeversorgung der Kommunen bis zum Jahr 2040. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und Abwärme auf. Die anteiligen Kosten der Gemeinde Umkirch im Konvoi belaufen sich auf 16.683 Euro bei einer Förderung von 12.009 Euro.
Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung 2026 und 2027 in Umkirch und Verabschiedung der zugehörigen Änderungssatzung
Sachvortrag durch Rechnungsamtsleiter Markus Speck.
Die aktuelle Gebührenkalkulation mit Stand Oktober 2025 für den Kalkulationszeitraum vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 weist unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Vorjahren folgende neuen kostendeckenden Gebührensätze für die Abwasser-Beseitigung aus:
- Schmutzwassergebühr: 1,55 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser
- Niederschlagswassergebühr: 0,29 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche.
Dies bedeutet beim Schmutzwasser eine Gebühren-Senkung um 0,08 Euro je Kubikmeter und beim Niederschlagswasser eine Gebühren-Erhöhung um 0,02 Euro je Quadratmeter. Wesentliche Gründe für die Senkung der Schmutzwassergebühren sind die Weitergabe der Gebührenüberschüsse aus Vorjahren, da der Kostenaufwand geringer ausfiel als geplant sowie die zurückgehen den Sanierungskosten in den Folgejahren. Die nun verrechneten Überschüsse sind im Detail bei der Schmutzwasserbeseitigung ein Ausgleich der Kostenüberdeckung des Zeitraumes 2022/23 in Höhe von 417.202,81 Euro und bei der Niederschlagswasserbeseitigung ein Ausgleich der Kostenüberdeckung des Zeitraumes 2022/23 in Höhe von 61.634,88 Euro.
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die vorgelegte Gebührenkalkulation einstimmig.
Das bedeutet im Detail, dass die Gemeinde Umkirch beabsichtigt, weiterhin Gebühren für öffentliche Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu erheben. Die Gemeinde Umkirch wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Bei der Gebührenbemessung wurden die zu erwartenden Kosten und Erlöse im Zeitraum der Jahre 2026/27 berücksichtigt.
Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und eine angemessene Abschreibung. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) für die Jahre 2026 und 2027 in Höhe von 3,5 Prozent berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen. Dabei handelt es sich um den so genannten Straßenentwässerungsanteil. Den Gebühren-fähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wurde ebenfalls zugestimmt. Der Kostendeckungsgrad der Abwassergebühr beträgt 100 Prozent.
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Sachvortrag durch Hauptamtsleiter Marcus Wieland.
Nach Paragraf 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls beziehungsweise ihres entstandenen Zeitversäumnisses. Die Höhe und Art der Entschädigung sind in einer Entschädigungssatzung festzulegen. Die derzeit gültige Satzung der Gemeinde Umkirch über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit stammt vom 18. Februar 2019. Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Entschädigungsregelungen wurde die Umkircher Satzung mit den aktuellen Entschädigungssätzen der umliegenden Gemeinden verglichen.
Das Ergebnis zeigt, dass die Umkircher Regelungen insgesamt weiterhin zeitgemäß sind. Anpassungsbedarf aus Sicht der Verwaltung ergibt sich lediglich punktuell. So liegt der Tageshöchstsatz für ehrenamtliche Tätigkeiten mit derzeit 60 Euro leicht unter dem regionalen Durchschnitt. Die Entschädigungssätze für Wahlhelfer/innen sind im Vergleich zu den Nachbarkommunen inzwischen ebenfalls etwas zu niedrig
Ehrenamtlich Tätige, die keine Gemeinderäte sind:
Die bisherigen Durchschnittssätze gemäß Paragraf 2 Abs. 2 sehen bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als sechs Stunden bisher einen Tageshöchstsatz von 60 Euro vor. Zur Angleichung an die Nachbarkommunen soll dieser Satz künftig auf 70 Euro erhöht werden. Die übrigen Stufen (bis 3 Stunden und 30 Euro / bis 6 Stunden und 50 Euro) bleiben unverändert.
Ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen von Wahlen:
Die Entschädigung für Wahlhelfer/innen wird neu und klar strukturiert geregelt. Künftig werden 70 Euro am Tag für Wahlhelfer/innen bei Bundestags-, Landtags-, und Europawahlen, Volksabstimmungen sowie Bürgermeisterwahlen gezahlt. 80 Euro am Tag werden für Wahlvorsteher/innen und deren Stellvertretungen bei diesen Wahlen angesetzt. Bei Kommunalwahlen sollen aufgrund des höheren zeitlichen Aufwands 80 Euro pro Tag für Wahlhelfer/innen sowie 90 Euro pro Tag für Wahlvorsteher/innen und deren Stellvertretungen gezahlt werden. Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung können anstelle der Entschädigung eine entsprechende Anrechnung von Arbeitszeit erhalten.
Die genannten Beträge beinhalten etwaige Fahrt- und Verpflegungs-Kosten. Diese Regelung ersetzt die bisherige pauschale Entschädigung von 50 Euro am Tag und trägt der gestiegenen Verantwortung und dem höheren Zeitaufwand bei den Wahlen Rechnung. Die Entschädigungsregelungen für Gemeinderät/innen, stellvertretende Bürgermeister/innen sowie die Bestimmungen zu Reisekosten- und Pflegeaufwandsentschädigungen bleiben unverändert.
Zusammenfassung: Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine maßvolle und sachlich begründete Anpassung der Umkircher Entschädigungsregelung dar. Sie tragen den gestiegenen Anforderungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere bei Wahlen, Rechnung, ohne dadurch den Gemeindehaushalt nennenswert zu belasten.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 einstimmig.
Quelle: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Umkirch, Amtsblatt vom 21. November 2025
Titelfoto: Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 3.0


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